2. VERGEBÜHRUNG:
€ 14,30 (Vergebührung). Die Gebühr kann im Sekretariat nur bar beglichen werden.
3. ZULASSUNG:
Bei dem Erstgespräch erhalten Sie von der Schulleitung die Zulassung zur BRP, wenn Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.
Über die Anrechnung von Prüfungen entscheidet die Schulleitung.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000865
4. ANMELDUNG ZUR TEILPRÜFUNG:
Das dazu benötigte Formular S3 (doc. >>>) erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Schule. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben werden oder per Post geschickt werden.
Für die ANMELDUNG VIA BFI gilt:
- Abgabe des Formular S3 (doc. >>>) am BFI. Die Anmeldung zur Teilprüfung erfolgt via BFI. Im Kursbeitrag ist die 1. Prüfungsgebühr bereits inkludiert.
- Melden sich BFI-Kursteilnehmer/innen dennoch direkt an der Schule an, so müssen diese die Prüfungsgebühr extra mittels Erlagschein begleichen.
Anmeldeschluss:
- Sommertermin: 20. Dezember des Vorjahres
- Herbsttermin: 20. Juni
- Wintertermin: 20. Oktober
Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der Prüfungskandidaten/ Prüfungskandidatinnen für eine Teilprüfung beschränkt ist.
5. PRÜFUNGSGEBÜHR BEGLEICHEN:
Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin eine Zahlungsanweisung (Verwendungszweck: „Prfg. am.....“) zum Begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt.
6. ABLEGUNG DER TEILPRÜFUNG:
Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich
- ordnungsgemäß angemeldet haben,
- einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
- eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorweisen können.
7. EINSICHT DER SCHRIFTL. PRÜFUNGSARBEITEN UND WIEDERHOLUNG EINER TEILPRÜFUNG:
Der Termin zur Einsichtnahme der schriftlichen Arbeiten wird vom Fachprüfer festgelegt und am Prüfungstag bekannt gegeben.
Das Wiederholen einer Teilprüfung ist dreimal zulässig.
Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.
8. GESAMTZEUGNIS:
Das Gesamtzeugnis wird von der Schule ausgestellt. Falls Sie nicht alle Teilprüfungen an der Schule abgelegt haben, müssen Sie die Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen (BFI, VHS) an der Schule vorlegen.
Vergebührung: € 14,30 (bei Einzahlung mittels Zahlungsanweisung bei Verwendungszweck „BRP-Zeugnis angeben)