BUNDESBILDUNGSANSTALT  FÜR  ELEMENTARPÄDAGOGIK  LINZ

LEDERERGASSE 32D

UNSER LEITBILD >>>

1. ANSUCHEN UM ZULASSUNG ZUR BRP:

Formular S1 (doc. >>>)
Bitte vereinbaren Sie im Sekretariat während des Unterrichtsjahres (nicht in Ferienzeiten)
einen Termin für ein persönliches Gespräch in der Direktion.

Klären Sie im Vorfeld, wo Sie die Prüfung über den Fachbereich ablegen werden.
In der Bafep ist keine Prüfung über einen Fachbereich möglich.

Nehmen Sie bitte alle Zeugnisse und Unterlagen im Original mit.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010064

INFORMATIONEN - BERUFSREIFEPRÜFUNG

2. VERGEBÜHRUNG:

€ 14,30 (Vergebührung). Die Gebühr kann im Sekretariat nur bar beglichen werden.

3. ZULASSUNG:

Bei dem Erstgespräch erhalten Sie von der Schulleitung die Zulassung zur BRP, wenn Sie alle Voraussetzungen dafür erfüllen.

Über die Anrechnung von Prüfungen entscheidet die Schulleitung.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000865

4. ANMELDUNG ZUR TEILPRÜFUNG:

Das dazu benötigte Formular S3 (doc. >>>) erhalten Sie an den Erwachsenenbildungseinrichtungen oder an der Schule. Es kann persönlich im Sekretariat abgegeben werden oder per Post geschickt werden.

Für die ANMELDUNG VIA BFI gilt:

  • Abgabe des Formular S3 (doc. >>>) am BFI. Die Anmeldung zur Teilprüfung erfolgt via BFI. Im Kursbeitrag ist die 1. Prüfungsgebühr bereits inkludiert.
  • Melden sich BFI-Kursteilnehmer/innen dennoch direkt an der Schule an, so müssen diese die Prüfungsgebühr extra mittels Erlagschein begleichen.

Anmeldeschluss:

  • Sommertermin: 20. Dezember des Vorjahres
  • Herbsttermin: 20. Juni
  • Wintertermin: 20. Oktober

Beachten Sie bitte, dass für jeden Termin die Zahl der Prüfungskandidaten/ Prüfungskandidatinnen für eine Teilprüfung beschränkt ist.

5. PRÜFUNGSGEBÜHR BEGLEICHEN:

Sollte Ihre Anmeldung direkt an der Schule erfolgt sein, so erhalten Sie ca. 3 Wochen vor Ihrem Prüfungstermin eine Zahlungsanweisung (Verwendungszweck: „Prfg. am.....“) zum Begleichen der Prüfungsgebühr und die Informationen über den Prüfungszeitpunkt zugestellt.

6. ABLEGUNG DER TEILPRÜFUNG:

Zu einer Teilprüfung sind nur jene Personen zugelassen, die sich

  • ordnungsgemäß angemeldet haben,
  • einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und
  • eine Auftragsbestätigung bezüglich Prüfungsgebühr vorweisen können.

7. EINSICHT DER SCHRIFTL. PRÜFUNGSARBEITEN UND WIEDERHOLUNG EINER TEILPRÜFUNG:

Der Termin zur Einsichtnahme der schriftlichen Arbeiten wird vom Fachprüfer festgelegt und am Prüfungstag bekannt gegeben.

Das Wiederholen einer Teilprüfung ist dreimal zulässig.

Sie müssen sich zum gewünschten Termin wiederum anmelden und die Prüfungsgebühr begleichen.

8. GESAMTZEUGNIS:

Das Gesamtzeugnis wird von der Schule ausgestellt. Falls Sie nicht alle Teilprüfungen an der Schule abgelegt haben, müssen Sie die Originalzeugnisse der anderen Teilprüfungen (BFI, VHS) an der Schule vorlegen.

Vergebührung: € 14,30 (bei Einzahlung mittels Zahlungsanweisung bei Verwendungszweck „BRP-Zeugnis angeben)

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